Gesetzesvertretendes Dekret 32/21: Regelung in Sachen Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit

 Montag, 6. Dezember 2021

Abgabefrist der Selbsterklärung: 31. Januar 2022

Das Dekret bestimmt die Finanzierungsweisen der offiziellen Kontrollen und anderen offiziellen durchgeführten Aktivitäten, um die Anwendung der Regelung in Sachen Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
Man erinnert die Lebensmittelunternehmen, deren Gewerbe- und/oder Vermarktungsbetriebe unter Anhang 2, Abschnitt 6, Tabelle A fallen, um Abgabe der Selbsterklärung bis spätestens 31.01.2022.
Das Formular ist auf der entsprechenden Seite des folgenden Links verfügbar.