Öffentliche Bekanntmachung zur Unterstützung von benachteiligten Familien für den Zugang zu den Dienstleistungen der frühen Kindheit mit Bezugnahme auf die Finanzierung des europäischen sozialen Fonds Plus 2021/2027 (FSE+)

 Mittwoch, 19. April 2023

Abgabefrist der Antragstellung: 31. Mai 2023

Mit dem oben genannten Dekret hat die Region Friaul-Julisch Venetien die öffentliche Bekanntmachung genehmigt, die darauf abzielt, den Zugang zu Bildungsdiensten für die frühe Kindheit von wirtschaftlich und sozial benachteiligten Familien zu fördern, um den Minderjährigen dieser Familien eine pädagogische Unterstützung von der frühen Kindheit an zu gewährleisten und Lösungen zur Vereinbarkeit von Leben und Beruf zu unterstützen. Diese Bekanntmachung sieht die Gewährung von Dienstleistungsgutscheinen vor, die darauf abzielen, die Kosten für den Besuch von sozialpädagogischen Diensten für die frühe Kindheit einzudämmen (Kinderhorte, ergänzende und experimentelle Leistungen gemäß den Bestimmungen des Regionalgesetzes Nr. 20/2005 auf regionaler Ebene).

Die Maßnahmen für die Implementierung des spezifischen Programms Nr. 29/23 wurden vom europäischen sozialen Fond Plus der Region Friaul-Julisch Venetien mitfinanziert.

Die begünstigte Person, die das Recht hat, die von der regionalen Bekanntmachung vorgesehenen Maßnahmen einzureichen, ist ASUFC, Universitätsgesundheitseinrichtung Mittelfriauls und Verwaltungsorgan der Sozialdienste der Gemeinden „Gemona, Eisenkanal-Kanaltal“, „Hügelgebiet“ und „Karnien“.

Für die Durchführung der oben genannten Maßnahmen wurden für ASUFC die folgenden Ressourcen zugewiesen:

  • Für das Gebiet Gemona, Eisenkanal-Kanaltal: € 105.263,16 
  • Für das Hügelgebiet: € 131.578,95
  • Für das Gebiet Karnien: € 116.228,07

Abgabefrist der Antragstellung: 31. Mai 2023

  • Bekanntmachung  [pdf - 3,3 MB] (il link apre una nuova finestra)
  • Überblick  [pdf - 558,79 KB] (il link apre una nuova finestra)