Zugang für Besuche zu den Krankenhausstationen ASUFC

 Donnerstag, 10. März 2022

Ab 10. März 2022 (Gesetz Nr.11 vom 18. Februar 2022) sind Besuche auf den Krankenhausstationen wieder gestattet.   

Besuche bei Verwandten oder Freunden sind für folgende Personen gestattet: 

  • Besucher, die den Super Green Passes besitzen, den man nach der dritten Impfdosis erhalten hat.
  • Besucher, die komplett mit primärem Impfzyklus weniger als sechs Monate geimpft wurden und einen Abstrich (antigen oder molekular) innerhalb 48 Stunden durchgeführt haben.
  • Besucher, die weniger als sechs Monate von Covid geheilt sind und einen Abstrich (antigen oder molekular) innerhalb 48 Stunden durchgeführt haben.
  • Besucher, die von der Impfung befreit sind und einen Abstrich (antigen oder molekular) innerhalb 48 Stunden durchgeführt haben.

Um Ansammlungen von Personen in den Krankenhauszimmern zu vermeiden, werden die Besuchszeiten in jedem Fall mit dem Koordinator der Pflegekräfte der Krankenhausstation vereinbart.

Um mögliche Übertragbarkeit der Infektion zu vermeiden und die Sicherheit der Patienten, Pflegepersonal und Besucher zu gewährleisten, ist es erforderlich, FFP2 Masken  zu tragen und die angegebenen Hinweise des Krankenhauspersonals zu respektieren.