Anit-Covid-Impfung für Pfleger und Mitbewohner von Schwerbehinderten (Gesetz Nr. 104/1992 Art.3 Absatz3)

 Dienstag, 30. März 2021

Terminvereinbarungen ab Mittwoch den 31. März

Ab Mittwoch, den 31. März 2021 können sowohl Mitbewohner von vulnerablen Personen mit Pathologien laut Kategorie 1B und 1C wie auch Mitbewohner und Pfleger, die kontinuierliche kostenlose oder vertragsgebundene Assistenz für Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes 104/1992 Art. 3, Absatz 3 leisten, und die bereits vor dem 25. März geimpft wurden oder sich nicht impfen lassen möchten, einen Termin bei CUP der Gesundheitseinrichtung (einzige Telefonzentrale für Terminvereinbarungen), bei Apotheken oder beim Callcenter unter Telefonnummer 0434223522 vereinbaren. 

Zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung muss man angeben, ob man im ersten Fall (vulnerable Personen mit Pathologien) Mitbewohner einer bereits geimpften vulnerablen Person ist oder die sich nicht impfen lassen möchten, und im zweiten Fall (Schwerbehinderte), ob man ein Mitbewohner und auch ein eventueller Pfleger ist.  

Zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung muss man das ausgefüllte Formular B abgeben, in dem sowohl die vulnerable, bereits geimpfte Person, auch wenn sich diese Person nicht impfen lassen möchte, wie auch Mitbewohner und Pfleger vermerkt sind.

Personen, die sich ordnungswidrig impfen möchten und die bestimmten Voraussetzungen nicht respektieren, werden nicht geimpft.

Zum Link der Region FVG für alle Informationen

Formulare

Man erinnert daran, die Formulare hochzuladen, auszufüllen, zu unterzeichnen und zur Impfung mitzubringen.