Impfung: Verschiebung des Impftermins für die zweite Verabreichung des Impfstoffes
Donnerstag, 10. Februar 2022
Mit Online-Formular
Zur Erleichterung der Verschiebung der Verabreichung des zweiten Impfstoffes steht ein Online-Formular für die Zusendung der Anfrage zur Verfügung, der einer darauffolgenden Kontaktaufnahme seitens der Abteilung für Prävention der Gesundheitseinrichtung ASUFC folgt.
Man erinnert daran, dass die Verschiebung nur bei folgenden Fällen möglich ist:
1) Krankheit
2) Einlieferung ins Krankenhaus
3) Trauer
4) Schlimme familiäre Gründe: Krankenzustand des Pflegepersonals, assistenzbedürftige Familienangehörige
5) Unaufschiebbare Arbeits- oder Studienprobleme
6) COVID 19-Isolation/Quarantäne.
Diese Modalität ist auch für Personen gültig, die Terminvereinbarungen beim Kinderarzt ändern müssen.
Die Möglichkeit ist auch für Personen gültig, die die zweite Dosis nicht mit Impfstoff AstraZeneca erhalten haben: Begründung „Umprogrammierung der zweiten Dosis in Vaxzevria vd Ministerialrundschreiben 18.06“.