Impfung: Ab 24. März Anmeldung für Eltern von behinderten Kindern unter 16 Jahren
Montag, 29. März 2021
Anmerkung der Vizepräsidenten der Region Friaul-Julisch Venetien
Eltern und Pfleger von vulnerablen oder behinderten Kinder unter 16 Jahren können sich ab Mittwoch, den 24 März für die Impfung anmelden.
„Da die Impfung für Minderjährige unter 16 Jahren nicht verschreibbar ist, so erklärt der Vizepräsident Riccardo Riccardi mit Vollmacht für das Gesundheitswesen der Region Friaul-Julisch Venetien, können sich Eltern und Pfleger der Jugendlichen, die zu den Kategorien 1A, 1B,1C und 1D angehören, ab Mittwoch, den 24 März für die Impfung direkt bei CUP der Gesundheitseinrichtungen und Apotheken oder telefonisch beim Callcenter unter Telefonnummer 0434223522 anmelden".
"Der Vizepräsident erklärt nochmals, dass die Personen das ausgefüllte Modell A und die spezifischen Dokumente, wie z.B. Bescheinigung von INPS, die die starke Behinderung oder Entlassungsbrief und die den vulnerablen Zustand der minderjährigen Person aufgrund schlimmer Pathologie oder starke Behinderung zertifiziert, zur Impfung mitbringen müssen. (ehemaliges Gesetz 104)".