Start der Terminvereinbarung für Patienten, die mit Arzneimitteln geimpft, aber von EMA nicht autorisiert wurden

 Montag, 15. November 2021

Ab Freitag, den 12. November um 14:00 Uhr

Personen ab dem 12. Lebensjahr, die im Ausland mit einem von EMA nicht autorisierten Impfstoff geimpft wurden, können den Impfzyklus mit Nachimpfung oder einem kompletten Zyklus mit Impfstoff mRNA ab Freitag, den 12.November um 14:00 Uhr durchführen:

1) Den geimpften Personen, die mit einem von EMA nicht autorisierten Impfstoff innerhalb von 28 bis 180 Tagen geimpft wurden, wird nur eine Impfdosis mit Impfstoff mRNA verabreicht. Mit diesem integriertem Zyklus wird die Grüne Bescheinigung verfügbar sein. 
2) Den Patienten, die vor mehr als sechs Monaten (mehr als 180 Tagen) mit einem von EMA nicht autorisierten Impfstoff  geimpft wurden, wird ein kompletter Impfzyklus mit zwei Impfdosen mit Impfstoff mRNA verabreicht.

Die Terminvereinbarungen werden in Apotheken, bei CUP-Schaltern oder mittels Callcenter entgegengenommen. Es ist wichtig, die ausländische Impfbescheinigung zur Impfstätte mitzubringen.

Außerdem können Impftermine für folgende Verabreichungen vereinbart werden:
- Auffrischungsimpfung (booster) für alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr, die  mindestens vor sechs Monaten (180 Tage) mit einmaliger Dose Janssen geimpft wurden. 

Die Auffrischungsdose wird mit irgendeinem Impfstoff mRNA mit autorisierter Dosierung für „booster” ganze Dose für Comirnaty von Pfizer/BioNTech verabreicht. Halbe Dose für Spikevax von Moderna).

Die Terminvereinbarungen für die Auffrischungsimpfungen „booster” für Janssen können über alle genutzten Kanälen erfolgen: Callcenter, CUP, Apotheken und WebApp. 

Quelle Region FVG