Unterbrechung der Impfungen für Personen unter 60 Jahre

 Donnerstag, 15. April 2021

Man informiert, dass die Terminvereinbarungen für Personen unter 60 Jahre aller Kategorien laut Anordnung Nr. 6/2021 der Sonderverwaltung für Covid-19-Notfall vom 9. April 2021 unterbrochen wird, mit Ausnahme wie folgt: 

  •  Sehr schwache Personen und mitwohnende Familienangehörige/Pfleger/Eltern/Erziehungsberechtigte/ Pflegeltern, wie es in der Kategorie 1, Tabelle 1 und 2 des Dokuments “Ratschläge ad interim für Zielgruppen Anti SARS-CoV-2/COVID-19 vom vergangenen 10. März” mit gemäß spezifischen Hinweisen vorgesehen ist.
  •  Sanitäter, soziomedizinisches Personal und alle diejenigen, die in erster Linie für Diagnosen, Behandlungen und Pflege von COVID-19 infizierten Personen die in Gesundheitseinrichtungen, öffentlichen und privaten soziomedizinischen Einrichtungen tätig sind.

Alle bereits vereinbarten Impftermine für die erste Verabreichung sind aufgeschoben.

Die Personen müssen sich erneut anmelden, sobald es wieder möglich ist: die Gesundheitseinrichtung wird die Bevölkerung dementsprechend darüber informieren.  Die Termine können beim regionalen Callcenter 0432223522, bei CUP der Gesundheitseinrichtungen und bei autorisierten Apotheken vereinbart werden.  

Die Terminvereinbarungen der zweiten Verabreichung werden allen Bürgern bestätigt, die bereits die erste Impfung erhalten haben. Alle Vorschriften für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr bleiben gültig.