Vorbenachrichtigung für Verwaltungssanktion wegen Nichtimpfung Covid
Donnerstag, 27. Oktober 2022
Hinweise für Personen über dem fünfzigsten Lebensjahr, die die Pflichtimpfung gegen Covid 19 bis zum 15. Juni 2022 nicht durchgeführt haben.
Der Bürger kann das beigefügte Formular für die Bescheinigung des Nichtbestehens der Impfpflicht einreichen, indem er die folgenden wesentlichen Felder ausfüllt:
- Steuernummer
- Eindeutige Nummer des Sanktionsverfahrens
- Bescheinigung für Befreiung oder Nichterfüllung außerhalb der Region oder Staat
Die E-Mai-Adresse für die Zusendung der Dokumente lautet obbligo.vaccinale@asufc.sanita.fvg.it