Notfall Coronavirus: Aussetzung der medizinischen Leistungen in Arztpraxen
Mittwoch, 11. März 2020
Ab Mittwoch, den 11. Maerz
Man teilt mit, dass aufgrund des Notfalls Coronavirus einige Vorschriften mit Bezugnahme auf medizinische Leistungen in Arztpraxen entschieden wurden.
Im spezifischen Fall wird Folgendes ab Mittwoch, den 11. März ausgesetzt:
- alle chirurgischen geplanten Eingriffe, ausgenommen onkologische und alle zur Klasse A zugehörenden Operationen, die laut begründetem klinischen Grund nicht aufschiebbar sind. Dringende chirurgische, lebensrettende und traumatologische Eingriffe werden garantiert.
- alle medizinischen Leistungen in Arztpraxen, mit Ausnahme vorrangigen Untersuchungen Klasse B und die laut vom entsprechenden Facharzt als notwendig beurteilt werden.
Für eingeplante Nach- und Kontrolluntersuchungen wird der Arzt und das medizinische Fachpersonal die Patienten, die telefonisch oder auf andere Art und Weise betreut werden können, benachrichtigen oder die Termine verschieben.
Abnahmen müssen in territorialen Einrichtungen erfolgen, soweit möglich, und auf jeden Fall auf Vereinbarung mit fraktioniertem Zugang organisiert werden und Wartesäle zur Verfügung stellen, die den Respekt auf Abstand (mindestens ein Meter) gewährleisten.
Die Vorschriften bezüglich der Aussetzung der ärztlichen Leistungen in Arztpraxen sind auch für alle Krankenhauseinrichtungen und privaten Arztpraxen gültig, die mit dem regionalen Gesundheitswesen vertragsgebunden sind.
Außerdem wird auch in der Abteilung für Vorbeugung die geplanten Leistungen neu umstrukturiert, um die humanen Ressourcen für die Administration des Notfalls zurückzuführen.
Schließlich wird auch die Gruppenleistung der Kinderabteilung in den Bezirken ausgesetzt.