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Mittwoch, 25. November 2020

Anordnungen der Abteilung für Prävention- tierärztliche Leistungen und Hygiene der Nahrungsmittel tierischer Herkunft

Es ist verboten, lebende Muscheln für humanen Verzehr auf den Markt einzuführen, die aus dem Lagunengebiet Friaul-Julisch Venetiens stammen.


data ultima modifica: 26. November 2020