Anordnungen der Abteilung für Prävention- tierärztliche Leistungen und Hygiene der Nahrungsmittel tierischer Herkunft

 Mittwoch, 25. November 2020

Es ist verboten, lebende Muscheln für humanen Verzehr auf den Markt einzuführen, die aus dem Lagunengebiet Friaul-Julisch Venetiens stammen.

Anbei die Anordnung.