Mittwoch, 25. November 2020
Anordnungen der Abteilung für Prävention- tierärztliche Leistungen und Hygiene der Nahrungsmittel tierischer Herkunft
Es ist verboten, lebende Muscheln für humanen Verzehr auf den Markt einzuführen, die aus dem Lagunengebiet Friaul-Julisch Venetiens stammen.
data ultima modifica:
26. November 2020