Anordnungen der Abteilung für Prävention- tierärztliche Leistungen und Hygiene der Nahrungsmittel tierischer Herkunft
Mittwoch, 25. November 2020
Es ist verboten, lebende Muscheln für humanen Verzehr auf den Markt einzuführen, die aus dem Lagunengebiet Friaul-Julisch Venetiens stammen.
Anbei die Anordnung.