Auswahl des neuen Arztes der Allgemeinmedizin Gesundheitsbezirk San Daniele

 Dienstag, 12. Oktober 2021

Im Rahmen der zum territorialen Gebiet folgende angehörigen Gemeinden: Buja, Colloredo di Monte Albano, Coseano, Dignano, Fagagna, Flaibano, Forgaria nel Friuli, Majano, Moruzzo, Ragogna, Rive d’Arcano, San Daniele del Friuli, San Vito di Fagagna und Treppo Grande

Man informiert, dass zwei Ärztinnen der Allgemeinmedizin, die bereits ihre eigene provisorische Tätigkeit ausüben, ihre Dienstleistung ab dem 18. Oktober 2021 mit unbefristetem Vertrag antreten werden:

  • Frau Dr. Michela Zilli (CRM 72686), Arztpraxis Colloredo di Monte Albano;
  • Frau Dr. Martina Vanon (CRM 72496), Arztpraxis in Buja.

Aufgrund einer einschlägigen Gesetzgebung, die die Wahlfreiheit des Bürgers vorsieht, ist eine Zuweisung des neuen Hausarztes von Amts wegen nicht möglich; die interessierten Nutzer werden gebeten, den neuen Hausarztes unter denen zum territorialen Gebiet des Gesundheitsbezirks San Daniele zugewiesenen Ärzten zu wählen (mit Verfügbarkeit der Plätze), deren Liste im Internetportal der Gesundheitseinrichtung unter folgender Internetadresse eingesehen werden kann:  

https://asufc.sanita.fvg.it/it/medici/ 

Die Aufträge der beiden neuen Ärztinnen werden erst am dem 18. Oktober 2021 bestätigt.

Mit Respekt auf die aktuellen Bestimmungen mit Bezugnahme auf die Verbreitung des COVID-19, kann die Auswahl des neuen Arztes der Allgemeinmedizin wie folgt durchgeführt werden:

  • Zugang zum Internetportal SESAMO, https://sesamo.sanita.fvg.it/sesamo/#/index,, für Besitzer einer aktivierten elektronischen Krankenversicherungskarte und Lesegerät Smart Card.
  • Zusendung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars mittels einer E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: cambiomedicocodroipo@asufc.sanita.fvg.itmit Angabe des gewünschten und auf der Internetseite der Universitätsgesundheitseinrichtung verfügbaren Arztes und Beifügen eines gültigen Personalausweises. Es versteht sich, dass die genannte Option Änderungen unterlegen ist, falls der gewünschte Arzt nicht verfügbar sein sollte. 
  • Freier und direkter Zugang zu den CUP-Schaltern der Gesundheitseinrichtung mit Vorlage dieses Schriftstücks und Krankenversicherungskarte im Erdgeschoss des Gebäudes S im Krankenhaus in San Daniele, Via Trento Trieste, 33, ausschließlich an folgenden Tagen und Öffnungszeiten: ab 18. Oktober bis 5. November von Montag bis Freitag von 14:00 Uhr bis 17.30 Uhr.  
  • Mittels Zusendung eines FAX an Nummer 0432 949570 des auf dem Postweg erhaltene ausgefüllten und unterschriebenen Formulars
  • Mittels Zusendung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars auf normalen Postweg an folgende Postzustellungsadresse:  ASUFC - Distretto Collinare - Ufficio Anagrafe Sanitaria, Viale Trento Trieste 33, 33038 San Daniele del Friuli.

Das Gesundheitsamt des Gesundheitsbezirks in San Daniele ist an den gewöhnlichen Tagen und Öffnungszeiten operativ; Dennoch erklärt man, dass der Arztwechsel vorzugsweise bei den CUP-Schaltern der Gesundheitseinrichtung vorzunehmen ist, denn in der Zeit vom 18. Oktober bis 5. November wird eine außergewöhnliche Öffnung der Schalter gewährleistet.

Wenn man sich zu den Schaltern begibt ist es wichtig, folgende Hinweise zu befolgen, um die begrenzte Anwesenheit von Personen in den Räumen zu respektieren:

- Die angegebenen Eingänge, Zugangswege und Ausgänge sowie den Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen respektieren.

- Maske für den Schutz der Atemwege tragen.

- Die Hände am Eingang mit zur Verfügung stehendem Gel oder Wasser-Alkohol-Lösung desinfizieren und Körpertemperatur messen.

- Zum vereinbarten Termin hat nur die interessierte/bevollmächtigte Person Zugang (ausgenommen notwendige Begleitpersonen).

- Der Zugang ist für Personen untersagt, die sich in Quarantäne befinden oder Grippesymptome aufweisen oder eine Körpertemperatur gleich 37,5 °C oder höher haben.

Die Namen der Personen, die zum Amt Zugang hatten, werden mit Respekt auf Datenschutz registriert und für darauffolgende 14 Tage aufbewahrt, damit sie auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde, falls notwendig, vorgelegt werden können.