Anmerkung der Abteilung für Prävention
Montag, 31. Januar 2022
Auf Grundlage der Bestimmungen des Artikels 7-ter des Gesetzesdekrets 229/2021 kann die vorsorgliche Quarantäne nach engem Kontakt mit positiven oder isolierten Personen (Artikel 6 und 7 des Gesetzesdekrets 33/2020) nach einem schnellen oder molekularen negativen Antigen-Test zur Ermittlung des SARS-CoV-2-Antigens erfolgen, der auch bei autorisierten privaten Zentren (private Gesundheitseinrichtungen oder Apotheken) durchgeführt wurde. Man erinnert, dass die Durchführung des Abstriches in der Apotheke für bereits positive Personen einer Symptomfreiheit von mindestens drei Tagen untergeordnet ist).
Die Übermittlung des negativen Ergebnisses des Tests erfolgt mit den IT-Verfahren an die örtlich zuständige Abteilung für Prävention, die angesichts der epidemiologischen Lage mit Tausenden von täglich positiven Fällen schnellstmöglich die Bescheinigung für Genesung ausstellt und den entsprechenden Green Pass nach Genesung wieder aktiviert.
In der Zwischenzeit können Benutzer die gemeinschaftlichen Aktivitäten wieder aufnehmen, indem sie den negativen Test und den Green Pass für diejenigen vorlegen, die geimpft sind; der Green Pass wird nach einem negativen Abstrich automatisch wieder aktiviert.
In Bezug auf die Selbstüberwachung teilt man mit, dass die vorsorgliche Quarantäne nicht mehr bei engem Kontakt mit Covid infizierten Personen gültig ist, die geimpft oder innerhalb von 120 Tagen nach Abschluss des primären Impfzyklus genesen sind oder mindestens eine Verabreichung der Auffrischungsdosis erhalten haben,. Diese Bürger unterliegen daher keiner durch die Abteilung für Prävention bestimmten Einschränkungen, vorausgesetzt, dass sie bei jedem gesellschaftlichen Anlass FFP2-Masken für 10 Tage ab dem letzten Kontakt mit einer positiven Person tragen; diese Personen müssen nur dann einen Antigen- oder Molekularabstrich durchführen, wenn sie symptomatisch werden (bei der Abteilung für Prävention oder autorisierten privaten Gesundheitseinrichtungen, nicht in der Apotheke).