Wohnheime und Tagesstätten für Minderjährige: „Ernährungsleitlinien″ Erfüllung des Beschlusses des Regionalrates Nr. 1488/2022

 Montag, 27. März 2023

Beigefügte Leitlinie des Beschlusses des Regionalrates Nr. 1488/2022-Anlage b-Abschnitt.1-Nr. 24. Buchstabe C

Die Anlage zum Beschluss des Regionalrates sieht vor, dass die Einrichtungen über eine Hausordnung verfügen  müssen, in der die vom örtlich zuständigen Gesundheitsamt validierten Ernährungsleitlinien erläutert werden (Buchstabe C), die auch die Gewohnheiten und Ernährungstraditionen der Herkunftskulturen der untergebrachten Minderjährigen berücksichtigen.