Geflügelpest in Friaul Julisch-Venetien: Generelle Ratschläge

 Mittwoch, 16. November 2022

Gemeinsame Pressemitteilung ASUFC, ASFO, ASUGI.

Man teilt mit, dass die Gesundheitseinrichtung Westfriaul nach der Ermittlung einer Geflügelpest in einem Familienbetrieb in Porcia Kontrollen durch die Abteilung für Prävention veranlasst hat. Nach den durchgeführten Kontrollen wurde ein Ansteckungsfall festgestellt und angesichts des hohen Ansteckungsindex des Virus beschlossen, alle Tiere zu töten. Im Umkreis von 10 Kilometern um den Familienbetrieb in Porcia werden in allen Zuchtstätten stichprobenartige Kontrollen durchgeführt und die Besitzer befragt, ob ihnen anomales Verhalten der Tiere aufgefallen ist. Bei weiteren positiven Ergebnissen werden alle Tiere getötet, wie es in Porcia geschehen ist.

Die Geflügelpest ist eine Viruserkrankung, die hauptsächlich Wildvögel befällt. Diese dienen als Reservoir und können das Virus über den Kot ausscheiden. Solche Vögel erkranken normalerweise nicht, aber sie können für Hausvögel wie (gemäß Reihenfolge des Risikos) Puten, Enten, Hühner und anderes Geflügel sehr ansteckend sein.

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Vogelkrankheit. Obwohl menschliche und aviäre Influenzaviren zur gleichen Familie und zum gleichen Typ gehören, können aviäre Viren nicht effizient auf den Menschen übertragen werden, aber sie können jedoch sporadisch und unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Dies kann durch Exposition durch direkten Kontakt mit toten oder erkrankten Vögeln und mit Oberflächen oder Materialien erfolgen, die durch infizierte Ausscheidungen und Sekrete (z. Fäkalien) oder über die Schleimhäute (oral, okular, nasal) oder mit infizierten Aerosolen oder eventuell durch den Verzehr von rohem Fleisch infizierter Vögel kontaminiert sind. Gefährdetes Personal muss individuelle Schutzmaßnahmen treffen. Die Erkrankung ist meldepflichtig.

Kommerzielle landwirtschaftliche Betriebe sind obligatorisch in der Nationalen Datenbank registriert und das Vorhandensein, der Standort und die ergriffenen Maßnahmen sind dem tierärztlichen Dienst der Abteilung für Prävention bekannt.

Angesichts der aktuellen Situation der Geflügelpest auf dem gesamten Gebiet müssen Bürger, die Geflügel und andere Vögel besitzen und diese in Außenanlagen halten, sicherstellen, dass diese Einrichtungen geschlossen sind und alle angemessenen Maßnahmen ergriffen werden, um den Kontakt zu Wildvögel zu minimieren. Die beantragte restriktive Maßnahme wird vom Gesundheitsministerium angeordnet (Anlage).

In jedem Fall steht die Abteilung für Prävention zur Verfügung:

ASUFC: vete@asufc.sanita.fvg.it  / asufc@certsanita.fvg.it 
ASFO: asfo.protgen@certsanita.fvg.it 
ASUGI: segr.veterinario@sanita.fvg.it / asugi@certsanita.fvg.it