Unbefristete Aufträge (Art. 21) und befristete Aufträge (Art. 22) mit Bezugnahme auf das 2. Quartal 2021 (01.06.2021 - 15.06.2021). Territoriales Gebiet des lokalen Ausschusses in Udine. Ablauffrist am 15. Juni 2021.

 Montag, 7. Juni 2021

Nationaler Tarifvertrag für Beziehungen mit internen ambulanten Spezialisten, Tierärzten und anderen Gesundheitsberufen (Biologen, Chemiker, Psychologen) mit Wirksamkeit ab 31.03.2020.

Nationaler Tarifvertrag für Beziehungen mit internen ambulanten Spezialisten, Tierärzten und anderen Gesundheitsberufen (Biologen, Chemiker, Psychologen) mit Wirksamkeit ab 31.03.2020.

Die für ambulante Aufträge interessierten Aspiranten müssen der schreibenden Gesundheitseinrichtung mit Sitz des lokalen Ausschusses in Udine die eigene VERFUEGBARKEIT zusammen mit einer Kopie eines gültigen Personalausweises in der Zeit vom 1. bis 15. Juni 2021 wie folgt bekanntgeben:

  • Mittels Einschreibebrief und Rückantwort an:

Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale 
Struttura Operativa Complessa “Politiche del Territorio”
Via Pozzuolo, 330
33100 UDINE

  • Zustellung per zertifizierte E-Mail an folgende Adresse: asufc@certsanita.fvg.it

 

Anträge, die vor oder nach dem oben genannten Zeitraum (1.-15. Juni 2021) zugesendet werden, werden nicht berücksichtigt. Gültig ist das Datum des Poststempels.

Man empfiehlt, die Vorlage für den Antrag zu benutzen, die dieser öffentlichen Bekanntmachung beigefügt ist. 


Für die Zuweisung der veröffentlichten Aufträge dürfen sich die Spezialisten und Experten nicht in Situationen laut Art. 27 (Inkompatibilität) befinden und müssen am Stichtag für die Einreichung des Antrags folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. a) italienische Staatsangehörigkeit oder eines anderen Staates der EU
  2. b) Eintrag im Berufsregister
  3. c) Universitätsabschluss in Medizin und Chirurgie, Zahnheilkunde und Zahnprothese, Tiermedizin, Psychologie, biologische Wissenschaft, Chemie oder entsprechender Master-Abschluss in den o.g. Studien.
  4. d) Universitätsabschluss in einer der o.g. Studien oder Berufskategorien, wie in der Anlage 2 vorgesehen ist.

Die Aufträge werden gemäß der vom nationalen Tarifvertrag vom 31.03.2020 bestimmten Kriterien und Prozeduren laut Art. 21 für unbefristete und Art. 22 für befristete Aufträge zugewiesen. Während der Zuweisungsphase der Aufträge werden die Inkompatibilitäten laut Art. 27 des genannten nationalen Tarifvertrags vom 31.03.2020 bewertet.

  • Anlage 1  [pdf - 468,41 KB] (il link apre una nuova finestra)