Ab 1. Dezember Terminvereinbarung für 3. Auffrischungsimpfung für Lebensalter von 18-39 Jahren

 Montag, 6. Dezember 2021

„Ab 1. Dezember um 14 Uhr – erinnert nochmals der Vizepräsident- können die Bürger im Alter von 18 bis 39 Jahren einen Termin für Auffrischungsimpfung (Booster) vereinbaren, vorausgesetzt, dass sie den primären Impfzyklus vor mindestens 5 Monaten (150 Tage) beendet haben. Die Anzahl der verfügbaren Termine ist momentan begrenzt und wird progressiv mit Hinsicht des Verlaufs der Impfkampagne für Pflichtkategorien erweitert.“ "Die absolute Priorität – so erklärt Riccardi – ist jedenfalls für diejenigen, die sich noch nicht haben impfen lassen. Für diese Personen reservieren die Gesundheitseinrichtungen des regionalen Gesundheitswesens kontinuierliche Verfügbarkeit des Impfstoffes. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung (9 anstatt 12 Monate) tritt ab 15. Dezember in Kraft. Abschließend betont der Vizepräsident, dass es für die Verabreichung der „Auffrischungsimpfung” mit den beiden Impfstoffen mRNA (Pfizer oder Moderna) keine Kontraindikationen gibt und unabhängig vom vorangehenden verabreichten Impfstoff ist."

Quelle Region FVG