Ab 29. Dezember Terminvereinbarungen für Auffrischungsdosis Altersgruppe 12-17 Jahren
Montag, 3. Januar 2022
Für Altersgruppe 12-15 Jahren Auffrischungsdosis nur für schwache Personen
Ab Mittwoch, den 29. Dezember ab 14.00 Uhr kann man einen Impftermin (Auffrischungsdosis) gegen Covid für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren vereinbaren, mit Klarstellung, dass die Impfung für die Altersgruppe von 12 bis 15 Jahren ausschließlich für schwache Personen reserviert ist, deren Pathologien in der vom Ministerium angegebene spezifische Liste enthalten sind.
Dies gab der Vizepräsident der Region mit Vollmacht für Gesundheit Herr Riccardo Riccardi heute bekannt und fügte hinzu, dass Comirnaty (BioNTech / Pfizer) der vorgesehen Impfstoff für diese Kategorie ist und dass die Auffrischungsdosis fünf Monate nach dem Primärzyklus verabreicht werden kann.
In Bezug auf die Liste der begleitenden/vorbestehenden Pathologien, für die die Auffrischungsdosis auch für Jungen und Mädchen im Alter von 12 bis 15 Jahren empfohlen wird, lautet die Liste wie folgt:
Atemwegserkrankungen (idiopathische Lungenfibrose und Atemwegserkrankungen, die eine Sauerstofftherapie erfordern);
Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinsuffizienz in fortgeschrittener Klasse und Patienten nach kariogenem Schock);
Neurologische Erkrankungen (amyotrophe Lateralsklerose und andere Motoneuronerkrankungen, Multiple Sklerose, Muskeldystrophie, infantile Zerebralparese, Myasthenia gravis und dysimmune neurologische Erkrankungen); Diabetes / andere schwere Endokrinopathien (Menschen mit Typ-1-Diabetes, Menschen mit Typ-2-Diabetes, die mindestens 2 Medikamente für Diabetes benötigen oder bei denen Komplikationen aufgetreten sind, Morbus Addison, Panhypopituitarismus);
Mukoviszidose;
Lebererkrankung (Leberzirrhose);
zerebrovaskuläre Erkrankungen (Patienten mit einem früheren zerebralen ischämisch-hämorrhagischen Ereignis, das die neurologische und kognitive Autonomie beeinträchtigt hat, und Personen, die zwischen 2020 und 2021 oder vor 2020 einen "Schlaganfall" erlitten haben, mit einem Rang größer oder gleich 3); Hämoglobinopathien (Thalassämie major, Sichelzellenanämie und andere schwere Anämien);
Down-Syndrom;
Schwere Fettleibigkeit (Menschen mit einem BMI über 35);
Körperliche, sensorische, intellektuelle und geistige Behinderung (schwerbehinderte Personen im Sinne des Gesetzes 104/1992).
Quelle Region FVG