Covid: Kostenlose Abstriche für Ende der Isolierung/Quarantäne und Schulen

 Montag, 31. Januar 2022

Eine weitere Neuigkeit: Antigenabstrich zu 5 Euro für alle Minderjährigen dank des Beitrags der Region

„Kostenlose Antigenabstriche in Apotheken und vertragsgebundenen privaten Einrichtungen für großen Teil der Bevölkerung (Ende der Isolierung, Ende der Quarantäne und Nachverfolgung in Schulen) und Ausweitung der regionalen Kostenbeteiligung für Antigenabstriche für Kinder unter 12 Jahren:

Das sind zwei Maßnahmen, mit denen wir auf die veränderte epidemiologische Situation reagieren mit dem Ziel, die Kosten für Abstriche für Familien zu senken und gleichzeitig die Gesundheitsämter zu entlasten“.

Dies sagte der für Gesundheit zuständige und bevollmächtigter Vizepräsident Herr Riccardo Riccardi, als er im Regionalrat zwei Beschlüsse über Covid-Abstriche angekündigt hat.

Der heute verabschiedete erste Beschluss sieht in den folgenden drei Fällen die Möglichkeit vor, Abstriche außerhalb der Abteilungen für Prävention bei vertragsgebundenen Apotheken und Gesundheitseinrichtungen  kostenlos durchzuführen, die an den nationalen Absichtserklärungen teilnehmen:

- Test für Ende der Isolierung von Covid-19 der betroffenen Bürger, sofern sie nach mindestens 3 Tagen asymptomatisch sind;

 - Test für Ende der Quarantäne von engen, positiven Kontakten von asymptomatischen Fällen, die von der Abteilung für Prävention identifiziert wurden;

- Nachverfolgung von Infektionen in Grundschulen auf Grundlage einer geeigneten ärztlichen Verordnung des Haus- oder Kinderarztes freier Wahl.

„Für diese Maßnahme – berichtete Riccardi – investieren wir 10 Millionen Euro, die die vollen Kosten der Abstriche von je 15 Euro decken.“

Außerdem – und das ist Gegenstand eines zweiten Beschlusses – wird die Beteiligung der Region an den Kosten für Abstriche zugunsten von ansässigen Minderjährigen oder mit ihrem Wohnsitz in Friaul-Julisch Venetien erhöht. "Kurz gesagt - erklärte Riccardi – betragen die Kosten für die Familien immer und nur 5 Euro pro Abstrich und ohne ärztliche Verschreibung".

Im Einzelnen wurde bisher für Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahren ein Eigenanteil von 3 Euro des regionalen Gesundheitssystems (zusätzlich zu den 7 Euro des staatlichen Gesundheitssystems) vorgesehen: durch diesen Beitrag müssen die Familien nur noch 5 Euro pro Abstrich zu zahlen. Nun wird die Kostenbeteiligung auf alle ansässigen Minderjährigen oder mit ihrem Wohnsitz in der Region und unabhängig vom Alter ausgeweitet. „Um diese Gleichung zu erhalten, übernimmt die Region mit ihrem Gesundheitssystem die gesamte Aufteilung der Abstriche für die Altersgruppe von 0 bis 12 Jahren, was 10 Euro pro Abstrich entspricht – so Riccardi –, und der Betrag von  5 Euro geht somit zu Lasten des Nutzers".

Quelle Region FVG