COVID-19 – Aktualisierung des Managements der Infizierungen und engen Kontakte mit Personen
Donnerstag, 5. Januar 2023
Rundschreiben des Gesundheitsministeriums 31.12.2022
BESTÄTIGTE FÄLLE
Personen, die positiv auf einen Molekular- oder diagnostischen Antigentest auf SARS-CoV-2 getestet wurden, werden wie folgt einer Isolationsmaßnahme unterzogen:
- bei Fällen, die immer asymptomatisch waren und diejenigen, die seit mindestens 2 Tagen keine Symptome gezeigt haben, kann die Isolation 5 Tage nach dem ersten positiven Test oder dem Auftreten von Symptomen beendet werden, unabhängig davon, ob ein Antigen- oder ein Molekulartest durchgeführt wird; bei stets asymptomatischen Fällen kann die Isolation auch vor Ablauf von 5 Tagen beendet werden, wenn ein in einer Gesundheitseinrichtung/Apotheke durchgeführter Antigen- oder Molekular-Test negativ ist
- Bei immunschwachen Personen kann die Isolation nach einem Zeitraum von mindestens 5 Tagen beendet werden, jedoch immer zwingend nach einem Antigen- oder Molekulartest mit negativem Ergebnis.
- Für medizinisches Personal, das mindestens 2 Tage asymptomatisch ist, kann die Isolation beendet werden, sobald ein Antigen- oder Molekulartest negativ ist.
- Bürger, die in den vorangehenden 7 Tage aus der Volksrepublik China nach Italien eingereist sind, können ihre Isolation nach einem Zeitraum von mindestens 5 Tagen nach dem ersten positiven Test beenden, wenn sie mindestens 2 Tage asymptomatisch und negativ nach einem Antigen- oder Molekulartest.
Nach Beendigung der Isolation ist die Verwendung von Atemschutzvorrichtungen des Typs FFP2 bis zum zehnten Tag nach Auftreten der Symptome oder ab dem ersten positiven Test (bei asymptomatischen Symptomen) erforderlich, und es wird in jedem Fall empfohlen, Personen und/oder überfüllte Räume zu vermeiden. Diese Vorsichtsmaßnahmen können im Falle eines negativen Antigen- oder Molekulartests abgebrochen werden.
ENGE KONTAKTE MIT INFIZIERTEN PERSONEN
Für diejenigen, die engen Kontakt mit bestätigten SARS-CoV-2-positiven Personen hatten, wird das Selbstüberwachungssystem angewendet, bei dem das Tragen von Atemschutzvorrichtungen des Typs FFP2 in Innenräumen oder in Anwesenheit großer Ansammlungen von Personen bis zum fünften Tag nach dem Datum des letzten engen Kontaktes. Treten während des Selbstüberwachungszeitraums Symptome auf, die auf eine mögliche Sars-Cov-2-Infektion hindeuten, wird die sofortige Durchführung eines Antigen- oder Molekulartest zum Nachweis von SARS-CoV-2 empfohlen.
Das Pflegepersonal muss täglich bis zum fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten Fall einen Antigen- oder Molekulartest durchführen.