Fachärztliche ambulante Behandlung: Kostenbefreiung für entlassene Patienten, die wegen Covid-19 stationär eingeliefert wurden

 Montag, 13. Dezember 2021

Der Bürger erhält eine Kopie der Bestätigung in Papierform mit Angabe der Code-Nr. CV2123 und Ablaufdatum 25.05.2023 für die Befreiung und unabhängig vom Ausstellungsdatum.

Das nationale Gesundheitswesen gewährleistet den Patienten, die nach stationärer Aufnahme und Genesung von COVID 19 entlassen wurden, die Möglichkeit, keine Zahlung für fachärztliche ambulante Behandlungen für zwei Jahre ab 25. Juli 2021 zu entrichten.

Insbesondere: die Kostenbefreiung wird von der Gesundheitseinrichtung für Assistenz und in diesem Fall von ASUFC auf Anfrage des Bürgers nach Vorlage des Entlassungsbriefes anerkannt, aus der der stationäre Krankenhausaufenthalt wegen COVID 19- Erkrankung hervorgeht.  

Diese Anfrage muss bei den Schaltern des Patientenverzeichnisses im administrativen Gesundheitsamt des entsprechenden zugehörigen Gesundheitsbezirks vorgelegt werden, wo die Kostenbefreiung im regionalen Patientenverzeichnis genauso wie für Kostenbefreiung von chronischen Erkrankungen registriert wird. 

Der Bürger erhält eine Kopie der Bestätigung in Papierform mit Angabe der Code-Nr. CV2123 und Ablaufdatum 25.05,2023 für die Befreiung, und unabhängig vom Ausstellungsdatum. 

Anbei der Beschluss der Region und Referenztabelle.