Beitrag der Region FVG für den Kauf einer Perücke

 Montag, 14. Juni 2021

Ablauffrist für das Einreichen der Anträge: 31. Dezember 2021

Mit Beschluss des Regionalrates 771 vom 21.05.2021 hat die Region FVG die Vorgehensweise zur Auszahlung des Beitrags für den Kauf einer Perücke in Höhe von maximal 400,00 Euro (MwSt. Inbegriffen) genehmigt. 

Antragsberechtigt sind:

- In Friaul-Julisch Venetien wohnhafte Bürger

- Bürger, die nach einer Chemo- oder Radiotherapie aufgrund Krebserkrankung unter Alopezie leiden 

- Bürger, die in den vorangehenden Jahren keine finanzielle Unterstützung erhalten haben

- Bürger, die über einen gültigen Vergleichsindikator für die finanzielle Situation (ISEE) gleich oder weniger als 30.000,00 Euro verfügen.  

Der Antrag muss zusammen mit folgenden Dokumenten zugesendet werden:

- Kopie der Krankenversicherungskarte der berechtigten Person

- Ärztliche Bescheinigung, die von einem Allgemeinarzt oder eines Facharztes des regionalen Gesundheitswesens ausgestellt wurde und die neoplastische Erkrankung und bestehende Alopezie aufgrund Radio- oder Chemotherapie zertifiziert.

- Zahlungsbeleg, der den Kauf der Perücke (Rechnung oder Quittung mit Angabe der Steuernummer des antragstellenden  Patienten) bestätigt, und  vor dem 1. Januar des Jahres der Antragstellung ausgestellt wurde. 

- Bescheinigung des gültigen Vergleichsindikator für die finanzielle Situation (ISEE) gleich oder weniger als 30.000,00 Euro

Die Beiträge werden den berechtigten Personen je nach chronologischem Kriterium der Registrierung der eingegangenen Anträge bis Erschöpfung der im Kalenderjahr für jede Gesundheitseinrichtung verfügbaren Ressourcen ausbezahlt. 

Für die Antragstellung benutzt die berechtigte Person das Formular A. Der Antrag kann auch von einem gesetzlichen Stellvertreter (Eltern, Tutor, Bevollmächtigter, Betreuungsverfügung usw.) oder von einer Person benutzt werden, die das Formular  B ausfüllen und aufgrund temporärer Unverfügbarkeit des Antragstellers im Sinne des Art. 4 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445/2000 unterschreibt.

Die Antragstellung für den Beitrag muss bis spätestens zum 31. Dezember 2021 desselben Kaufjahres beim Sekretariat des zum eigenen Wohnort angehörenden Gesundheitsbezirks oder bei den Ämtern für prothetische Assistenz eingereicht werden.  

Der Antrag kann auf dem Postweg an folgende Adresse gesendet werden:

ASUFC - Distretto sanitario di Udine

Ufficio Assistenza Indiretta

Via San Valentino 20

33100 UDINE

 

Oder per E-Mail an: asufc@certsanita.fvg.it 

 

Für Informationen:

Telefon 0432553847 - 0432553611 Frau Elena

E-Mail: politichedelterritorio@asufc.sanita.fvg.it