Betreff: Gesetzesdekret Nr. 162 vom 31.10.2022. Vorzeitige Beendigung der Impfpflicht – Wiederaufnahme der suspendierten Arbeitnehmer bei ASUFC

 Donnerstag, 3. November 2022

An das ganze Personal von ASUFC

Wir informieren Sie, dass der am 31. Oktober 2022 veröffentlichte Artikel 7 des Gesetzesdekrets Nr. 162 die Impfpflicht sowohl für das Gesundheitspersonal wie auch andere Pflegeberufe und das ganze Personal, das in Gesundheitseinrichtungen und im Sozialbereich tätig ist, vorzeitig ab 1. November 2022 beendet wird.

Daher werden alle von den Gesundheitseinrichtungen, Gesundheitsbehörden, Berufsordnungen und Arbeitgebern vorgeschriebenen Maßnahmen ab dem 2. November 2022 aufgehoben.

Dies gilt auch für die in den Berufsregistern eingetragenen fachkundigen Experten.

Wie oben erwähnt, sind die aufgrund der Feststellung des Verstoßes gegen die Impfpflicht von ASUFC suspendierte Mitarbeiter berechtigt, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen und ihre Dienste zu leisten.

Zu diesem Zweck wird das genannte Personal gebeten, sich mit den jeweiligen Verantwortlichen/Koordinatoren in Verbindung zu setzen, um die Formalitäten für die Rückkehr in den Dienst zu erledigen.

Die Personalabteilungen der Einrichtungen werden die Rückkehr des oben genannten Personals in allen administrativen und finanziellen Aspekten erleichtern, mit darauffogenden Mitteilungen an die entsprechenden betroffenen Mitarbeiter.

All dies vorausgeschickt wird mitgeteilt bis weitere staatliche, regionale und betriebseigene Anweisungen vorliegen.

 

DER HAUPTDIREKTOR
Herr Dr. Denis Caporale