Neue Zugangsweisen der Besucher und Begleitpersonen in den Krankenhäusern und alle intermediäre Einrichtungen (Pflegeheime für Senioren, Einrichtungen für Hygiene und öffentliche Gesundheit, Sterbekliniken)

 Donnerstag, 5. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist es NICHT mehr erforderlich, einen gültigen COVID-19 Grünen Pass zu haben, um als Besucher und Begleitperson stationäre und ambulante Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Die Verpflichtung zum Tragen einer chirurgischen Atemschutzmaske oder vorzugsweise einer FFP2-Maske bleibt bestehen.

 BESUCHER, DIE ZUGANG ZU DEN KRANKENHAUSSTATIONEN HABEN (ORDENTLICH)

Der Zugang zur Krankenhausstation ist jeweils einem Besucher pro Patient in den von der Station selbst bestimmte/n Zeitraum/Zeiträumen gestattet, abgesehen bei vorübergehender Schließung von Stationen aufgrund bestehender Infektionsausbrüche.

BEGLEITPERSONEN, DIE ZUGANG ZUM TAGESKRANKENHAUS TAGESCHIRURGISCHE ABTEILUNG UND/ODER ARZTPRAXEN HABEN

Begleitpersonen von Erwachsenen und autarke Nutzer, die keine Unterstützung benötigen, haben KEINEN Zugang zu den Behandlungen und warten vorzugsweise draußen.

Es wird empfohlen, den Service für geplante Leistungen nicht mehr als 10 Minuten vor dem Termin in Anspruch zu nehmen.