Zugang zu den Leistungen und Wartezeiten

Rechtsvorschriften

Der Regionalrat ( mit Übernahme des nationalen Regierungsplans bezüglich der Wartelisten mit  Anordnung Nr. 1439 vom 28.07.2011) hat verschiedene angeordnete Vorschriften über die Vorgehensweise integriert, um den Bürgern Zugang zur diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen ambulanten fachärztlichen Assistenz und von jedem Patient erforderte zeitgerechte Einlieferung wegen klinische Notwendigkeiten zu garantieren.

Prioritätskriterien

Es handelt sich um ein organisiertes Zugangssystem zu den Leistungen mit Vorrang je nach klinischer Priorität, das einige spezifische fachärztliche Behandlungen, diagnostische Untersuchungen oder chirurgische Eingriffe interessieren. Diese Kriterien müssen von den Ärzten der Allgemeinmedizin, von Kinderärzten freier Wahl und von Fachärzten beim Verschreiben eines ärztlichen Rezeptes benutzt werden, um mehr oder weniger unaufschiebbare Situationen bei Zugang zum regionalen Gesundheitsdienst je nach ermittelten klinischen Zustände zu formalisieren.   

Für ambulante vorrangige Leistungen sind die Wartezeiten wie folgt:

  • U= dringend: keine aufschiebbare Leistungen, die generell innerhalb 24 Stunden geleistet werden.
  • B= kurz (hohe Priorität): Die Wartezeit muss weniger oder gleich 10 Tage betragen.
  • D= aufschiebbar: Die Wartezeit für fachärztliche Untersuchung darf 30 Tage und 60 Tage für diagnostische Untersuchungen nicht überschreiten.
  • P= geplant: die Wartezeit darf 80 Tage nicht überschreiten. Für einige spezifische Leistungen, die als besondere Bedeutung angesehen werden, beträgt die Wartezeit 120 Tage.

Die mangelhafte Angabe des Prioritätskodex seitens des Arztes für Leistungen, die im  System als Priorität klassifiziert sind, wird dieser Kodex dem Prioritätskodex “geplant” (P) zugeordnet.  

Auf provinzialer Ebene, wurden vom fachärztlichen Personal (Krankenhauspersonal, in den Arztpraxen tätiges Personal) Prioritätskriterien je nach klinischen Zuständen geteilt und bestimmt, die die differenzierten  Zugänge je nach der oben erwähnte Zugangsstufen (B=10 Tage, D=30/60 Tage, P=180 Tage) vorgesehen.

Leistungen, für die regionale/provinziale klinische Zugangskriterien ausgearbeitet wurden.

Fachärztliche Untersuchungen

  • Kardiologische Untersuchung
  • Vaskuläre chirurgische Untersuchung
  • Chirurgische Rückenmark Untersuchung
  • Dermatologische Untersuchung
  • Endokrinologische Untersuchung
  • Physiatrische Untersuchung im Kindesalter
  • Physiatrische Untersuchung
  • Gastroenterologische Untersuchung
  • Neurologische Untersuchung
  • Augenuntersuchung
  • Orthopädische Untersuchung
  • Hals-Nasen-Ohren Untersuchung
  • Lungenuntersuchung
  • Urologische Untersuchung

Diagnostische Untersuchungen

  • Osteodensitometrie
  • Doppler-Farb-Echographie der peripheren Venengefäße
  • Doppler- Farbechographie der Gliedmaßen und Bauchaorta
  • Doppler-Farb-Echographie der supaortale Gefäßäste
  • Abdominalechographie
  • Echographie am Kopf und am Hals
  • Brustechographie
  • Einfache Elektromyographie
  • Endoskopie der Verdauungsorgane
  • Mammographie
  • Kernspinnresonanz Halswirbel – und Brustwirbelsäule (Magnetresonanz für Studie der endokanalen Nervenstrukturen)
  • Kernspinnresonanz Lendenwirbelsäule (Magnetresonanz für Studie der endokanalen Nervenstrukturen)
  • Gehirn-Kernspinnresonanz